Liebe Kollegen aus Handel und Gastronomie,
aktuell erreiche uns unzählige Anrufe und Anfragen zur Öffnungsstrategie.
Hier gibt es offensichtlich massive Unterscheide in der Vorgehensweise.
Der Einzelhandel in Landkreis kann im Moment regulär öffnen, es besteht keinerlei Verpflichtung auf Terminvereinbarung und Kontaktpersonennachverfolgung!
Eine * Test-/ Nachweispflicht gilt nur außerhalb des Einzelhandels mit täglichem Bedarf!
Die Gastronomie im Außenbereich kann problemlos öffnen, hierbei ist die Kontaktnachverfolgung notwendig. Gastronomie im Innenbereich muss aktuell noch geschlossen bleiben! – Es besteht auch hier KEINE Terminpflicht!
Rechtsgrundlage hier!
*Testpflicht
Bei bestimmten Regelungen der Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, werden vollständig Geimpfte und Genesene
mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen vollständig Geimpfte/Genesene kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zu
einer Veranstaltung zu gehen. Zudem gilt die Testpflicht nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.