Update: Die Bedingungen für die Überbrückungshilfe IV bis März 2022 stehen fest. Die neue #Coronahilfe ist weitgehend deckungsgleich mit der laufenden Überbrückungshilfe III Plus.
Neu ist der verbesserte Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die pandemiebedingt besonders stark von Schließungen betroffen sind. Wenn Unternehmen im Dezember 2021 und Januar 2022 einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mind. 50 Prozent aufweisen, können sie in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die #Fixkostenerstattung erhalten. Für Schausteller*innen von abgesagten Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 Prozent.
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