Neue Abrechnungslisten für Unternehmen stehen bereit
Die Agentur für Arbeit Gotha weist darauf hin, dass das Kurzarbeitergeld sich ab dem
vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent (für Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 77 Prozent) erhöht. Ab dem 7. Bezugsmonat erhöht es sich auf 80 Prozent (für Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 87 Prozent).
Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen, solange sie im Zeitraum von März bis Dezember 2020 liegen. Das bedeutet, dass Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch über 3 Monate) keinen Neubeginn ihrer Bezugsdauer auslösen. Sofern Mitarbeiter Saison-Kurzarbeitergeld erhalten, zählt auch diese Leistung. Auf die Zahl der Bezugsmonate werden auch die Monate angerechnet, in denen die Nettoentgeltdifferenz weniger als 50 Prozent betragen hat.
Voraussetzung für diese Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ist, dass im jeweiligen Kalen-dermonat ein Entgeltausfall wegen Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent vorliegt.
Hinweis für Firmen und Lohnabrechnungsstellen:
Die neue Abrechnungsliste für Kurzarbeitergeld wurde in Spalte 6 entsprechend angepasst. Hier ist nunmehr auch der individuelle Bezugsmonat anzugeben.
Die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Abrechnungsliste) ab dem 4. Bezugsmonat sind zu finden unter:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Weitere wichtige Informationen zur Kurzarbeit unter:
www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Quelle: Agentur für Arbeit Gotha, Schöne Aussicht 5., 99873 Gotha