Pressemitteilung Nr. 005/ 2022 – 11. Januar 2022 | Agentur für Arbeit Gotha

Pressemitteilung Nr. 005/ 2022 – 11. Januar 2022 | Agentur für Arbeit Gotha

Wie können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse anerkannt werden?
Beratung am 13.01.2022 in der Arbeitsagentur Gotha

Für einen erfolgreichen beruflichen Einstieg in Deutschland werden zwei Dinge benötigt: Sprachkenntnisse und der Nachweis einer beruflichen Qualifikation.

Viele ausländische Mitbürger haben in ihrem Heimatland eine Ausbildung oder ein Studium absolviert. Diese sind oft mit den Ausbildungsberufen in Deutschland nicht direkt vergleichbar. Um diese Vergleichbarkeit herzustellen, können im Ausland erworbene Abschlüsse anerkannt werden. So können die Qualifikationen auch in Deutschland beruflich genutzt werden. Das IQ-Netzwerk Thüringen berät kostenlos zum Anerkennungsverfahren von schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüssen in Deutschland.

Die nächste Beratung findet am 13. Januar 2022 in der Agentur für Arbeit Gotha, Schöne Aussicht 5, Haus E, Berufsinformationszentrum statt. Auf Grund der großen Resonanz erfolgt eine Beratung nur nach vorheriger Anmeldung in der Agentur für Arbeit Gotha. Hier wird die genaue Uhrzeit für das Beratungsgespräch vereinbart. Interessenten melden sich im Berufsberatungszentrum (BiZ) oder bei ihrem Arbeitsvermittler. Dieser kann dann den Termin vergeben. Beim Zugang ins Gebäude gilt der 2-G-Status, also genesen oder geimpft. Kunden, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, können nicht persönlich beraten werden.

 

Zu einem persönlichen Termin sollten Interessenten folgende Dokumente mitbringen:

  • Ausweis/Reisepass/Passersatz
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse/Zertifikate für die Qualifikationen im Original
  • Übersetzungen für die Qualifikationen (falls vorhanden)
  • Dokumente von Anerkennungsstellen (falls vorhanden)

In der Beratung wird erklärt, welche weiteren Unterlagen für ein Anerkennungsverfahren benötigt werden. Es gibt Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den Kosten, der Dauer und den Finanzierungsmöglichkeiten sowie Hinweise zu weiteren Qualifizierungen. Auch für den Fall, dass eine Berufsanerkennung in Deutschland nicht möglich ist, erhalten die Betroffenen weitergehende Informationen.

Das Beratungsangebot kann von Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur und des Jobcenters im Landkreis Gotha, aber auch von allen Interessierten in Anspruch genommen werden. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei und die Daten werden vertraulich behandelt.

Wie können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse anerkannt werden?
Beratung am 13.01.2022 in der Arbeitsagentur Gotha

Für einen erfolgreichen beruflichen Einstieg in Deutschland werden zwei Dinge benötigt: Sprachkenntnisse und der Nachweis einer beruflichen Qualifikation.

Viele ausländische Mitbürger haben in ihrem Heimatland eine Ausbildung oder ein Studium absolviert. Diese sind oft mit den Ausbildungsberufen in Deutschland nicht direkt vergleichbar. Um diese Vergleichbarkeit herzustellen, können im Ausland erworbene Abschlüsse anerkannt werden. So können die Qualifikationen auch in Deutschland beruflich genutzt werden. Das IQ-Netzwerk Thüringen berät kostenlos zum Anerkennungsverfahren von schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüssen in Deutschland.

Die nächste Beratung findet am 13. Januar 2022 in der Agentur für Arbeit Gotha, Schöne Aussicht 5, Haus E, Berufsinformationszentrum statt. Auf Grund der großen Resonanz erfolgt eine Beratung nur nach vorheriger Anmeldung in der Agentur für Arbeit Gotha. Hier wird die genaue Uhrzeit für das Beratungsgespräch vereinbart. Interessenten melden sich im Berufsberatungszentrum (BiZ) oder bei ihrem Arbeitsvermittler. Dieser kann dann den Termin vergeben. Beim Zugang ins Gebäude gilt der 2-G-Status, also genesen oder geimpft. Kunden, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, können nicht persönlich beraten werden.

Zu einem persönlichen Termin sollten Interessenten folgende Dokumente mitbringen:

  • Ausweis/Reisepass/Passersatz
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse/Zertifikate für die Qualifikationen im Original
  • Übersetzungen für die Qualifikationen (falls vorhanden)
  • Dokumente von Anerkennungsstellen (falls vorhanden)

In der Beratung wird erklärt, welche weiteren Unterlagen für ein Anerkennungsverfahren benötigt werden. Es gibt Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den Kosten, der Dauer und den Finanzierungsmöglichkeiten sowie Hinweise zu weiteren Qualifizierungen. Auch für den Fall, dass eine Berufsanerkennung in Deutschland nicht möglich ist, erhalten die Betroffenen weitergehende Informationen.

Das Beratungsangebot kann von Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur und des Jobcenters im Landkreis Gotha, aber auch von allen Interessierten in Anspruch genommen werden. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei und die Daten werden vertraulich behandelt.

Pressemitteilung Nr. 008 / 2022 – 18. Januar 2022 | Agentur für Arbeit Gotha
Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. Januar 2022

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