Vorhaben für milliardenschwere Hilfen, die bereits in den vergangenen Wochen beschlossen wurden. Hier ein Auszug:
- TESTS: Künftig sollen noch mehr Corona-Tests möglich werden, die die gesetzlichen Kassen bezahlen – auch ohne, dass jemand Symptome zeigt. Vor allem im Umfeld gefährdeter Menschen wie in Pflegeheimen soll mehr getestet werden. In der vergangenen Woche habe es schon einen Höchststand von insgesamt 467.000 Tests gegeben. Theoretisch möglich wären bis zu 900.000 pro Woche, sagte Spahn. Er ließ erkennen, dass Tests bei Verlegungen von Kliniken in Pflegeheime künftig empfohlen würden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, es bleibe unklar, ob Tests in der Pflege regelmäßig wiederholt werden sollen.
- GRIPPE-VORSORGE: Für die kommende Grippesaison 2020/2021 soll eine größere Reserve an Impfstoff für die übliche Influenza eingeplant werden. Dafür beschafft auch der Bund erstmals selbst 4,5 Millionen Impfdosen. Das soll vermeiden, dass eine große Grippewelle mit der Behandlung von Corona-Patienten in den Kliniken zusammentrifft.
- PRIVATPATIENTEN: Die Krise könnte viele privat versicherte Selbstständige und Kleinunternehmer zwingen, wegen finanzieller Probleme in einen günstigeren Basistarif ihrer Krankenkasse mit weniger Leistungen zu wechseln. Sie sollen einfacher – ohne erneute Gesundheitsprüfung – in den Ursprungstarif zurückwechseln können.
- ARBEITNEHMER I: Wenn Beschäftigte zum Beispiel wegen einer Anordnung zur Quarantäne nicht arbeiten können, besteht unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls. Die Antragsfrist dafür soll von drei auf zwölf Monate verlängert werden.
- KURZARBEITERGELD: Wer länger in Kurzarbeit muss, soll stärker vor Lohneinbußen bewahrt werden. Bisher gibt es 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Künftig sollen ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent sein – ab dem siebten Monat 80 Prozent oder 87 Prozent. Dies gilt längstens bis 31. Dezember 2020. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden zudem vom 1. Mai bis 31. Dezember bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens erweitert.
- ARBEITSLOSENGELD: Aufgrund der derzeit geringen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie die Verlängerung beim Arbeitslosengeld kostet die Bundesagentur für Arbeit zusammen zusätzliche gut 2,6 Milliarden Euro.
- KINDERVERPFLEGUNG: Schüler und Kinder in Tageseinrichtungen sollen auch bei coronabedingten Schließungen ihrer Einrichtungen mit einem warmen Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. FDP-Sozialexperte Pascal Kober nannte die Pläne unzureichend. Kinder bräuchten Unterstützung für extra Lernmaterial, Menschen mit Behinderungen und Ältere in Grundsicherung befristet mehr Geld.
Quelle: TA Gotha; 20.04. 2020
Beitrag aufgerufen: 145