Ob Einzelhändler oder Gastronom – seit dem 01.01.2018 kann der Betriebsprüfer unangekündigt im Laden stehen und Zugriff auf das Kassensystem fordern. Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ erlaubt der Finanzverwaltung intensive Kontrollmöglichkeiten bei Bargeschäften und Zugriff auf die Kassenunterlagen.
Die Finanzverwaltung richtet dabei ihren Fokus verstärkt auf elektronische Kassensysteme und bei Führung einer „offenen Ladenkasse“ auf die Erfassung von Einnahmen. Bereits kleine Fehler bei der Aufzeichnung, Dokumentation und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen können erhebliche Folgen (Hinzuschätzungen) haben. Kassensysteme, die weder Einzeldaten noch Journale digital speichern können oder keine Exportmöglichkeiten bieten, dürfen seit dem 01.01.2017 nicht mehr eingesetzt werden.
Die Finanzverwaltung prüft die strikte Einhaltung der Vorgaben bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften.
Die Kassennachschau ab 2018 ist unangekündigt – Grund genug, sich und seine Mitarbeiter auf diesen Moment vorzubereiten.
Zu diesem sehr interessanten Thema führt der Gewerbeverein Gotha e.V., gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Gotha, am 18.10. 2018 um 19.00 Uhr, einen Themenabend durch! – Der Einlass zur Schlachthofbühne des The Londoner, Gotha, findet ab 18.30 statt.
Nach dem ca. 1h Vortrag stellt sich Steuerberaterin Frau Rabich aus dem gleichnamigen Steuerbüro, den Fragen der Teilnehmer!
Informiert wird u.a. über:
Was bedeutet „unangekündigte Kassennachschau“?
Welche Aufbewahrungsvorschriften bestehen
Wie können Kassendaten archiviert werden?
Was ist eine Verfahrensdokumentation und was muss bei der Erstellung beachtet werden?
Wie geht der Prüfer vor?
und vieles Mehr.
Die Gastgeber freuen sich über eine rege Teilnahme !