Petition gegen Abmahnmissbrauch – Unternehmen sollten sich beteiligen
Seit Jahren setzen sich die Industrie- und Handelskammern (IHK) da-für ein, dass rechtsmissbräuchliche Abmahnungen stärker bekämpft werden. Die Reformvorschläge, die sie gemeinsam mit weiteren Verbänden erarbeitet haben, werden nun von einer engagierten Unternehmerin in einer Petition aufgegriffen. Die IHK Erfurt ruft zur Unterstützung auf.
„Abmahnungen sind ein legitimes und wirksames Mittel, um schnell und unbürokratisch gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen. Allerdings ist dieses Instrument inzwischen durch seinen häufigen Missbrauch in Verruf geraten. Unseriöse Marktteilnehmer oder Abmahnvereine haben darin ein einträgliches Geschäftsmodell entdeckt“, beschreibt IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Gerald Grusser die Situation.
Die Gefahr, gegen eine der unzähligen Wettbewerbs-, Kennzeichnungs- und Widerrufsvorschriften zu verstoßen, sei gerade für kleine Händler hoch. Onlineshops würden offenbar per Such-Software systematisch auf Flüchtigkeitsfehler hin analysiert, die Betreiber dann per Standardschreiben abgemahnt und später abkassiert.
„Dabei werden regelmäßig nur Bagatellen abgemahnt. Es reicht schon aus, wenn beispielsweise im Impressum der Name nicht vollständig ausge-schrieben oder bei der Textilkennzeichnung die Prozentangaben vergessen wurden. Für die Betroffenen stellt das aber eine hohe finanzielle und oft sogar existenzbedrohende Belastung dar“, so Grusser.
Die IHK-Organisation habe deshalb im vergangenen Jahr federführend eine Verbändeinitiative ins Leben gerufen und konkrete Forderungen an den Gesetzgeber gerichtet. Im Einzelnen rege die Wirtschaft an, die Ab-mahn- und Klagebefugnis zu konkretisieren, die finanziellen Anreize einer Abmahnung zu verringern und Änderungen im Verfahrensrecht vorzuneh-men.
„Auf diese Forderungen bezieht sich jetzt eine betroffene Unternehmerin. Sie hat beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, um die Politik für das Thema zu sensibilisieren und gesetzliche Änderungen zur Eindäm-mung des Abmahnmissbrauchs zu bewirken“, informiert Grusser.
Damit sich der Petitionsausschuss mit dem Antrag befasst, sind bis zum
24. April insgesamt 50.000 Mitzeichnungen erforderlich. Die IHK Erfurt ruft deshalb alle Unternehmen auf, sich an der Online-Petition zu beteiligen. Sie heißt „Unlauterer Wettbewerb – Reform des wettbewerbsrechtlichen Ab-mahnwesens“ und wurde unter der Nummer 77180 auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlicht (https://epetitionen.bundestag.de).
Direktlink hier: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_03/_08/Petition_77180.nc.html