Klarstellung zur Maskenpflicht: FFP2- oder OP-Maske?

Klarstellung zur Maskenpflicht: FFP2- oder OP-Maske?

Die viel gestellte Frage, welcher Art Mund-Nasen-Schutz bspw. in Geschäften und geschlossenen Räumen zu tragen ist, orientiert sich gemäß der aktuellen Thüringer Maßnahmenverordnung an der inzidenzgebundenen Warnstufe des jeweiligen Landkreises. Diese Warnstufe ist unter www.landkreis-gotha.de oder www.tmasgff.de/fruehwarnsystem tagesaktuell ausgewiesen.

Danach gilt:
Nach Erreichen der Warnstufe 4 (sog. Hotspot, Inzidenz über 1000 für drei Tage und mehr überschritten) ist die FFP2-Maske verpflichtend in geschlossenen Räumen zu tragen.

Befindet sich der Landkreis oder die kreisfreie Stadt in Warnstufe 3, dann ist die OP-Maske ausreichend.
Abweichend davon gilt in Fahrzeugen des ÖPNV durch die Bundesregelung des Infektionsschutzgesetzes die qualifizierte Gesichtsmaske (= OP-Maske) als ausreichend.

Adrian Weber
Pressesprecher


Wir danken dem Landratsamt Gotha für die Information!

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