Wir haben es zusammengefasst.
Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der „Neustarthilfe Plus“. Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung und den -voraussetzungen orientiert sich die Neustarthilfe Plus an der bisherigen Neustarthilfe. Inhaltliche Änderungen gegenüber der bisherigen Neustarthilfe sind kursiv kenntlich gemacht. Der einmalige Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter sowie von bis zu 18.000 Euro für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften wird im Rahmen der Förderphase des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III Plus gewährt und umfasst den Förderzeitraum 1. Juli bis 30. September 2021.
Die FAQ sind als Hintergrundinformationen für Antragstellende gedacht.
Stand 16.07.2021