Rund 60 Teilnehmer aller Gewerbe, vom Journalist, Busunternehmer bis zum Süßwarenfabrikant, folgten dem Aufruf des Gewerbeverein Gotha e.V. gemeinsam mit Oscar am Freitag, zum Themenabend EU DSGVO. In wenigen Tagen, nämlich genau am 25.05. 2018, tritt diese in Kraft!
Unser Gastdozent, Dipl.-Ing.(Univ.) Dipl.-Ing.(FH) Matthias Dick der HS Schmalkalden, schaffte es informativ und trotz schwieriger Materie auch sehr unterhaltsam, die Teilnehmer für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren. Hierfür und vor allem für die zur Verfügungstellung entsprechender Musterunterlagen und -verträge, welche Sie hier im Anhang erhalten, möchten wir uns im Namen der Teilnehmer nochmals sehr bedanken. Dank auch an Rechtsanwalt und zert. Datenschutzbeauftragten Christian Sitter, welcher im Nachgang eine Fragen aus juristischer Sicht beantwortete.
Anmerkung Christian Sitter: „In weniger als zwei Wochen zwingt das neue europäische Datenschutzrecht (DSGVO) Unternehmer und Vereine zu erheblichen Anstrengungen. Aber was ist genau zu tun? Der Gothaer Rechtsanwalt Christian Sitter, seit 10 Jahren Fachanwalt für IT-Recht und zert. Datenschutzbeauftragter, hat jetzt zusammen mit dem bekannten TV-Anwalt Christian Solmecke eine leicht verständliche Darstellung des neuen Rechts geschrieben, das alle relevanten Muster enthält, die auch online abgerufen werden können: „Fit für die DSGVO“, erschienen im Deubner Verlag in Köln. Sitter: „Wie man es von mir gewohnt ist, schreibe ich klares Deutsch! Ich erkläre Ihnen, was Sie jetzt genau als nächstes tun müssen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.“ Wichtig: auch Vereine müssen handeln. Für diese hat RA Sitter ein Skript erstellt, das er auf Anfrage gern kostenlos zur Verfügung stellt.“
RA Christian Sitter
Marktstraße 17
99867 Gotha
Büro RA Sitter
Tel.: 03621 – 733963
Fax: 03621 – 733967
Anhang (Zuarbeit Matthias Dick):
- Vortrag der Abendveranstaltung
- Muster: Verarbeitungsverzeichnis (Verantwortlicher)
- Muster: ADV
(Fast) immer, wenn andere Unternehmen Zugriff auf die Daten Ihrer Kunden haben, sind Sie im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung und müssen mit diesem Unternehmen einen ADV-Vertrag abschließen. - Beispiel: Informationspflicht Art. 13 DSGVO
Was sind Informationspflichten?
Ein elementarer Grundsatz des Datenschutzrechtes ist die Transparenz. Betroffene sollen in die Lage versetzt werden, die Datenerhebung, -verarbeitung bzw. -nutzung zu prüfen oder, wie es das Bundesverfassungsgericht ausgedrückt hat, wissen „wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“
Dieser Grundsatz kann nur dann gewährleistet werden, wenn Unternehmen und Verantwortliche ausreichend über Datenverarbeitungsvorgänge informieren. - Anschreiben an Auftragnehmer nach § 11 BDSG
- Musterdatenschutzerkärung-nach-der-DSGVO
Mein Wahlspruch ab 25.05. 2018: „DOKUMENTIERE DEINE UNSCHULD!“,
Dip.-Ing. [TU] Dip.-Ing. [FH] Matthias Dick