Bund und Länder haben sich auf einen Asylkompromiss geeinigt – und das nicht nur, wie schon lange erwartet, in Bezug auf die Kosten der Unterbringung und Integration von Asylsuchenden. Dieser Kompromiss beinhaltet auch ambitionierte Pläne zur Beschleunigung der Asylverfahren, eine Neuregelung der finanziellen Unterstützung für Asylbewerber und die mögliche Einführung von Bezahlkarten anstelle von Bargeld für Leistungsbezieher. Darüber hinaus wird sogar die Möglichkeit diskutiert, Asylverfahren außerhalb der EU-Grenzen durchzuführen – obwohl dieser Schritt noch in der Zukunft liegt.
Besprechung des Bundeskanzlers
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 6. November 2023
Beschluss
TOP 6 Flüchtlingspolitik – Humanität und Ordnung