Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Diese gesetzliche Neuerung wird Ihre Online-Präsenz maßgeblich beeinflussen. Ziel des BFSG ist es, allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Mit Inkrafttreten des BFSG müssen Sie Ihre Website und digitalen Dienste umfassend auf Barrierefreiheit überprüfen lassen. Konkret bedeutet das:

  • Umfassende Prüfung: Alle Elemente Ihrer Website, von der Gestaltung über die Inhalte bis hin zur technischen Umsetzung, müssen auf ihre Barrierefreiheit hin überprüft werden.
  • Konkrete Anforderungen:
    • Alternative Texte für Bilder: Jedes Bild benötigt einen aussagekräftigen Text.
    • Ausreichende Farbkontraste: Farben müssen gut unterscheidbar sein.
    • Tastaturbedienung: Ihre Website muss vollständig mit der Tastatur bedienbar sein.
    • Screenreader-Kompatibilität: Der Inhalt muss von Screenreadern korrekt interpretiert werden.
    • Responsive Design: Ihre Website muss sich an verschiedene Geräte anpassen.

Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?

  • Erweiterung Ihrer Zielgruppe: Sie erreichen mehr Kunden.
  • Verbesserung der Nutzererfahrung: Ihre Website wird für alle nutzerfreundlicher.
  • Rechtliche Anforderungen: Die Einhaltung des BFSG ist ab 2025 Pflicht.
  • Imagegewinn: Sie zeigen, dass Ihnen Inklusion am Herzen liegt.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, darunter:

  • Finanzdienstleister: Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister
  • Öffentlicher Verkehr: Verkehrsbetriebe, Bahnunternehmen
  • E-Commerce: Online-Shops, Marktplätze
  • Telekommunikation: Mobilfunkanbieter, Internetanbieter
  • Öffentliche Verwaltung: Behörden, Kommunen

Ausnahmen:

Bestimmte Kleinstunternehmen sind von einigen Anforderungen ausgenommen. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Was sind die Folgen bei Nichteinhaltung?

Bei Verstößen gegen das BFSG drohen Unternehmen erhebliche rechtliche Konsequenzen, wie beispielsweise:

  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
  • Verbotsverfügungen
  • Schadensersatzansprüche

Was können Sie jetzt tun?

  1. Informieren Sie sich: Setzen Sie sich eingehend mit den Anforderungen des BFSG auseinander.
  2. Führen Sie eine erste Selbsteinschätzung durch: Nutzen Sie kostenlose Tools wie den Accessibility Checker (https://www.accessibilitychecker.org/).
  3. Holen Sie sich professionelle Hilfe: Lassen Sie Ihre Website von einem Experten auf Barrierefreiheit prüfen und optimieren.

Unser Angebot:

Der Gewerbeverein Gotha e.V. unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung des BFSG. Wir bieten Ihnen:

  • Beratung: Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Barrierefreiheit.
  • Vermittlung von Experten: Wir helfen Ihnen bei der Suche nach geeigneten Dienstleistern.
Der Tag der offenen Firmen kommt!
Podiumsdiskussion zur Thüringer Landtagswahl – Jetzt anmelden !

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.