Antragsstart Überbrückungshilfe II

Antragsstart Überbrückungshilfe II

Seit dem 21.10.2020 können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden.

Die Förderung knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen sowie Soloselbststständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, können nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten beantragen.

Neuerungen im Programm
  • Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
    • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
    • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
  • Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  • Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
    • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
    • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent und
    • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent.
  • Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.
  • Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Die Antragstellung läuft auch im neuen Verfahren über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte.
Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgt in Thüringen wieder über die Thüringer Aufbaubank.
    • FAQs zum Programm

      Vielen Dank an Frau Wolf von der IHK Erfurt, RSC Gotha, für die Info im aktuellen Newsletter!

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