Rechtsanwaltskanzlei Schaller

Mönchelsstraße 27, 99867 Gotha
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Bodelschwingh-Hof Mechterstädt e.V.
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Inka´s HAARgenau

Rechtsanwaltskanzlei Schaller

RA Christian Schaller
Ansprechpartner(in): Christian Schaller
Inhaber
Filiale: Mönchelsstraße 27, 99867 Gotha (Mitgliedsadresse)

Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir für Sie in Gotha und Umgebung, ganz Thüringen und darüber hinaus auch überregional erreichbar. Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht insbesondere im Miet- und WEG-Recht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, allgemeinem Zivilrecht wie bspw. Kaufrecht und Strafrecht sowie vielen anderen Rechtsgebieten, in denen eine rechtliche Betreuung empfehlenswert ist.

Ihre Interessen als Privatperson oder Unternehmer werden von uns konsequent sowie unter stetiger Beachtung prozessökonomischer Gesichtspunkte durchgesetzt. Dabei sind unsere fachliche Kompetenz und eine verständliche Kommunikation ebenso bedeutsam wie Ihr Vertrauen in unsere Kanzlei. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur endgültigen und vollständigen Erledigung Ihrer Rechtsangelegenheit sind wir bestrebt, jederzeit für Sie da zu sein. Scheuen Sie sich nicht, Kontakt aufzunehmen!

Sie können jederzeit einen Termin in unseren Kanzleiräumen vereinbaren. Sollte Ihnen ein persönlicher Besuch in unserer Kanzlei nicht möglich sein, können wir Sie in Ausnahmefällen auch auswärts betreuen. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, Rechtsberatungen telefonisch oder via digitalem Workflow vorzunehmen.

Vorab erteilen wir den Hinweis, dass die rechtliche Bewertung von Sachverhalten und anwaltliche Vertretung nur entgeltlich erfolgen dürfen. Wir sind dennoch immer bestrebt, Ihre Anliegen zunächst unverbindlich aufzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir rechtlich verbindliche Auskünfte ausschließlich entgeltlich geben.

Sollte es potentiellen Mandanten finanziell nicht möglich sein, anfallende Kosten selbst zu tragen, gibt es dennoch vielfältige Möglichkeiten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (zum Beispiel Ratenzahlungen, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe). Sofern Sie über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen, haben Sie u.U. lediglich die von Ihnen mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zu tragen.

Wir sind ferner gehalten unsere Mandanten im Rahmen der Mandatsaufnahme über die möglichen Kosten aufzuklären. Erfahrungsgemäß trägt es erheblich zur Schaffung der erforderlichen Vertrauensbeziehung bei, frühzeitig finanzielle Transparenz zu diesem Thema herzustellen.

Wir garantieren Ihnen, uns zu 100 Prozent für Ihre rechtlichen Interessen einzusetzen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

 

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