In unserer Praxis erhalten Sie professionelle Hilfe, Beratung und Unterstützung, sollte die Entwicklung Ihres Kindes Anlass zur Sorge sein.
Autismusspezifische Therapie
erfolgt nach fachärztlicher Diagnose und der entsprechenden Antragstellung im Sozial- oder Jugendamt.
Diese Therapie unterstützt das Kind in seiner individuellen Entwicklung, gleichzeitig schließt sie die Eltern und das Umfeld nicht im Umgang mit den besonderen Verhaltensweisen aus.
Das große und übergeordnete Ziel der Förderung ist die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Die Praxis PROGRESSIO bietet verschiedenste Formen der Therapie für Kinder und Jugendliche an. Die Therapien können zu Hause, im Kindergarten, in der Schule oder in den praxiseigenen Räumen erfolgen.
Der Bewegungsraum in der Praxis PROGRESSIO bietet durch sein ebenerdiges Trampolin die optimale Voraussetzung zur Beübung motorischer Fähigkeiten an.
Ergotherapie
für Kinder und Jugendliche ist ein anerkanntes medizinisches Heilmittel der gesetzlichen und privaten Krankenkassen und wird vom zuständigen Kinderarzt als Rezept verordnet.
Das Ziel der Behandlung ist, die Beeinträchtigung und Entwicklungsverzögerung von Kindern und Jugendlichen im motorischen, sensorischen und kognitiven Bereich zu behandeln, wiederherzustellen, zu verbessern oder zu kompensieren.
Der Therapieplan richtet sich individuell nach der Berücksichtigung des tatsächlichen Entwicklungsstandes des Kindes.
Frühförderung
wendet sich an Kinder bis zum Eintritt in die Schule, bei der die Familie und das soziale Umfeld des Kindes mit einbezogen werden. Die ersten Jahre sind von erheblicher Bedeutung in der Entwicklung des Kindes, da in diesem Kindesalter die Aufnahmefähigkeit und Lernbereitschaft sehr hoch ist.
Das Kind soll durch die Frühförderung bestmögliche Chancen für die Entfaltung seiner Persönlichkeit bekommen um Auffälligkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen zu vermeiden, ihre Folgen zu mildern oder zu beheben.
Die Frühförderung findet im Kindergarten des Kindes, in den Praxisräumen, oder zu Hause, in der vertrauten Umgebung des Kindes statt. In der allgemeinen Förderung steht die Selbstständigkeit und Alltagsgestaltung mit entsprechenden Kompetenzen, die Identitäts- und Persönlichkeits-entwicklung mit Sozialverhalten und der Fähigkeit der Selbstregulation.
Schulbegleitung / Integrationshilfe
Integrationshelfer sind ein Teil der Eingliederungshilfe und in den Paragraphen 35a SGB VIII und in den Paragraphen 53 und 54 ff SGB XII als Einzelfallmaßnahme geregelt.
Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern beim Sozial- oder Jugendamt. Die Unterstützung und Begleitung wird langfristig individuell vereinbart, da sie dem gemeinsamen Unterricht und Lernen von allen Kindern und Jugendlichen dient.
Die Integrationshelfer der Praxis PROGRESSIO sind in Förder-, Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien in und um Gotha aktiv.